Landw. Gemeinschaft Rheinhessen GmbH & Co.KG | Organisation

Organisationsstruktur


1.) Landwirtschaftliche Gemeinschaft Rheinhessen GmbH & Co. KG

Zunächst einmal ist eine Erläuterung der Gesellschaftsform „GmbH & Co. KG“ angebracht:

Eine Kommanditgesellschaft ( KG ) ist vom Grundsatz her eine Personengesellschaft ähnlich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ).  Während jedoch in einer GbR jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen haftet, unterscheidet die KG 2 Arten von Gesellschaftern: 1. Den Komplementär oder Vollhafter, der wie in der GbR mit seinem gesamten Vermögen haftet; daneben kennt die KG zum 2. den oder die Kommanditisten oder Teilhafter, die nur mit den in die Gesellschaft eingebrachten Einlagen haften. Um nun auch auf Seiten des Komplementärs eine Haftungsbegrenzung zu erreichen, setzt man als Komplementär eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ein. Eine GmbH haftet laut Gesetz nur mit ihrem Stammkapital von mind. 25.000 €. In der Summe wird dann diese Gesellschaft als „GmbH & Co. KG“ bezeichnet. Es handelt sich also um eine Kommanditgesellschaft (Personengesellschaft), deren Komplementär jedoch eine haftungsbegrenzte GmbH ist. Im Gegensatz zur GbR muss die GmbH & Co. KG zwingend vor dem Notar errichtet und beim Amtsgericht eingetragen werden.

Damit nun bei der Gründung der GmbH & Co. KG sowie bei Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder beim Eintreten oder Ausscheiden von Gesellschaftern nicht alle Rübenanbauer beim Notar antreten müssen, wurde eine traditionelle GbR  vorgeschaltet. Alle Rübenpflanzer sind Mitglied in der „Landwirtschaftlichen Gemeinschaft Rheinhessen GbR“ und alle Mitgliederbewegungen finden nur in der GbR statt.
Die GbR wiederum hat dann zunächst die „Landwirtschaftliche Gemeinschaft Rheinhessen Verwaltung GmbH“ gegründet sowie auch den Part des Kommanditisten in der „Landwirtschaftlichen Gemeinschaft Rheinhessen GmbH & Co. KG“ übernommen, d.h. die GbR ist sowohl Komplementär als auch Kommanditist in der GmbH & Co. KG. Durch die Zwischenschaltung der GmbH ist jedoch die Haftung der GbR und somit der Rübenpflanzer auf das Stammkapital der GmbH sowie die Kommanditeinlagen begrenzt. Da in einer KG kraft Gesetzes der Komplementär die Geschäftsführung innehat, hat durch diese Konstruktion die Geschäftsführung der GbR praktisch auch die Leitung der GmbH & Co. KG fest in Händen.

Nach Außen tritt lediglich die „Landwirtschaftliche Gemeinschaft Rheinhessen GmbH & Co. KG“ auf. Diese ist Halter und Betreiber des Fuhrparks und aller Maschinen, Arbeitgeber für alle Fahrer und sonstiger Aktiven, führt den Rübentransport im Auftrag der Südzucker durch und vereinnahmt das Frachtentgelt.

Die „Landwirtschaftliche Gemeinschaft Rheinhessen GbR“ ist nur im Innenverhältnis zwischen der GmbH & Co. KG und den Rübenpflanzern tätig. Sie übernimmt die Mitgliederverwaltung, verwaltet die Einlagen der Gesellschafter und stellt diese der GmbH & Co. KG zur Verfügung und verteilt den Gewinn der GmbH & Co. KG auf die einzelnen Rübenpflanzer.

In der „Landwirtschaftlichen Gemeinschaft Rheinhessen Verwaltung GmbH“ finden keinerlei Aktivitäten statt. Einzige Aufgabe der GmbH ist die Bereitstellung des Stammkapitals .

Hier das Organisationsschema in der Übersicht:
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2.) Landwirtschaftliche Gemeinschaft Rheinhessen GbR

Die Rübenpflanzer sind im Rahmen der Südzuckerorganisation in Agenturen zusammengefasst. Die Mitglieder der einzelnen Agenturen wählen auf Basis ihrer  Vertragsrübenmenge ihre Vertreter in den Beirat der GbR. Je angefangene 7.000 to Vertragsrübenmenge ist 1 Beiratsmitglied zu bestimmen.

Der Beirat, der sich aus ca. 60 Personen zusammensetzt, unterstützt und kontrolliert die Geschäftsführung, wählt die Geschäftsführer und beschließt über Investitionen, die den Betrag von 50.000 € übersteigen.

Im Rahmen von Gesellschafterversammlungen beschließen die Gesellschafter über den Jahresabschluss, die Entlastung der Geschäftsführung und des Beirates und nehmen Änderungen des Gesellschaftsvertrages vor.

Hier das Organisationsschema in der Übersicht:

Bild "organisationGBR.jpg"

3.) Zuckerrübenrodegemeinschaft Rheinhessen GbR

Die Rübenpflanzer, welche ihre Rüben durch die Rodegemeinschaft ernten lassen wollen, müssen Mitglied in der Zuckerrübenrodegemeinschaft Rheinhessen GbR sein.

Im Rahmen von Gesellschafterversammlungen beschließen die Gesellschafter über den Jahresabschluss, die Entlastung der Geschäftsführung und nehmen Änderungen des Gesellschaftsvertrages vor.
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